Haushaltsplan
Kein Haushaltsplan mehr online
Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BBG-DVO unter anderem auch Dokumente. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein. Es dürfen nur PDF-Dateien veröffentlicht werden, die UA-konform sind und die in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen erfüllen. Der Haushaltsplan der Stadt Heidenheim erfüllt die Anforderungen nicht. Das ergab eine Prüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, die von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg am 7. März 2022 durchgeführt wurde. Es wäre mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, den Haushaltsplan barrierefrei zu gestalten. Daher wird der Haushaltsplan auf dieser Seite nicht mehr veröffentlicht. Falls Sie Fragen zum Haushaltsplan haben, dürfen Sie sich gern an uns wenden.