Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan "Haintal/Hardtwald" in Heidenheim
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 beschlossen, für den Bereich „Haintal/Hardtwald“ einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 8,2 ha und umfasst die Bereiche „Im Haintal“ und „Am Hardtwald“ und fügt diese über die Giengener Straße hinweg zu einem zusammenhängenden Bebauungsplan zusammen. Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Vorentwurf der Planzeichnung vom 26.08.2024.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Haintal/Hardtwald“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines neuen, gemischt-genutzten Stadtquartiers hergestellt werden, das für verschiedene Ziel- und Altersgruppen ein attraktives und abwechslungsreiches Angebot zum Wohnen und Arbeiten bietet. Grundlage für den Bebauungsplanvorentwurf ist der städtebauliche Entwurf vom 03.05.2024. Der bestehende Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Zeitraum vom 11.11.2024 bis einschließlich 10.12.2024.
Zusätzlich zur Veröffentlichung und Beteiligung im Internet werden die Beteiligungsunterlagen und der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung im Rathaus Heidenheim, Grabenstraße 15, 6. Stock, im Flurbereich während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während dem Beteiligungszeitraum können Stellungnahmen online über das Formular, während der Dienststunden zur Niederschrift, per Post oder E-Mail (stadtplanung@heidenheim.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind zudem verfügbar:
Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
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Umweltbericht vom 30.08.2024 (mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung) | Stadt Heidenheim | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Grundlagenerfassung – Artenschutz vom 14.12.2021 | Raichle-ecology / Andre Raichle | Artenschutz, Fachbeitrag Fledermäuse |
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Infos
Dateien
Typ | Name | Datum | Größe |
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3 Textfestsetzungen (343 KB) | 08.11.2024 | 343 KB | |
4 Ziele und Zwecke der Planung (197 KB) | 08.11.2024 | 197 KB | |
1 Städtebaulicher Entwurf (4,4 MB) | 08.11.2024 | 4,4 MB | |
2 Planzeichnung (3,8 MB)
Allplan Plan
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08.11.2024 | 3,8 MB | |
6 Grundlagen Artenschutz (8,2 MB) | 08.11.2024 | 8,2 MB | |
5 Umweltbericht (2 MB) | 08.11.2024 | 2 MB |