Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Partielle Änderung Nr. 17 „Haintal/Hardtwald“ des Flächennutzungsplanes 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim hat in öffentlicher Sitzung am 10.10.2024 dem Geltungsbereich, dem Vorentwurf der 17. partiellen Änderung des Flächennutzungsplans 2029 (FNP 2029) der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Das Plangebiet liegt am östlichen Stadteingang von Heidenheim an der Giengener Straße (L 1083). Der Geltungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 8,35 ha umfasst nördlich der Giengener Straße die Liegenschaft der ehemaligen Voith-Ausbildungsstätte und ein Wohngebäude in der Alten Bleiche 5, sowie südlich der Giengener Straße die nach dem Abriss der früheren Geschosswohnungsbauten der GAG-FAH im östlichen und südlichen Bereich der Walther-Wolf-Straße brachliegenden Flächen, sowie weitere private Wohngebäude, eine Grünfläche (Spielplatz) und Waldflächen. Der Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Partielle Änderung Nr. 17 „Haintal/Hardtwald“ des Flächennutzungsplanes 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim
Partielle Änderung Nr. 17 „Haintal/Hardtwald“ des Flächennutzungsplanes 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der vorliegenden Planung ist es für den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Haintal/Hardtwald“ auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Grundlagen für eine Umsetzung zu schaffen. Darüber hinaus sollen bisherige Unstimmigkeiten in der Darstellung von Flächen mit der vorliegenden Änderung beseitigt werden. Um den Anforderungen des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwicklungsgebot) zu genügen, wird deshalb die Darstellung von Flächen im Flächennutzungsplan geändert. Die Änderung des FNP erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Zeitraum vom 11.11.2024 bis einschließlich 10.12.2024. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung und Beteiligung im Internet werden die Beteiligungsunterlagen und der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung im Rathaus Heidenheim, Grabenstraße 15, 6. Stock, im Flurbereich während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während dem Beteiligungszeitraum können Stellungnahmen online über das Formular, während der Dienststunden zur Niederschrift, per Post oder E-Mail (stadtplanung@heidenheim.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Infos

Dateien

Typ Name Datum Größe
4 Ziele und Zwecke der Planung (197 KB) 08.11.2024 197 KB
1 Bestandsdarstellung (435 KB) 08.11.2024 435 KB
2 FNP-Änderung Nr. 17 (351 KB) 08.11.2024 351 KB
3 Flächenbilanz (756 KB) 08.11.2024 756 KB
6 Grundlagen Artenschutz (8,2 MB) 08.11.2024 8,2 MB
5 Umweltbericht (2 MB) 08.11.2024 2 MB

Formular

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(Erstellt am 08. November 2024)

Kategorien

Kontakt

Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-61 11