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Soziale Stadt

Während in den Programmen der klassischen Stadterneuerung und -entwicklung der Schwerpunkt auf der Durchführung und Umsetzung baulicher Maßnahmen zur Aufwertung von Quartieren liegt, ist bei so genannten benachteiligten Gebieten sowohl aus städtebaulicher als auch aus sozial-integrativer Sicht ein weitreichender, ganzheitlicher Ansatz zur Stabilisierung der Strukturen erforderlich.

Um den Kommunen geeignete Instrumente an die Hand zu geben, die geeignet sind, nachteiligen Entwicklungstendenzen entgegen zu wirken, wurde 1999 das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ (SSP) ins Leben gerufen. Im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) im Jahr 2004 wurde das Programm in Form des § 171 e BauGB aufgenommen.

Aufgrund seines integrativen Handlungsansatzes ist das Programm darauf ausgelegt, neben den Mitteln für bauliche Vorhaben weitere Fördermittel in die Umsetzung einzubinden, um nicht-investive, d. h. soziale Projekte und Maßnahmen durchführen zu können.

Handlungsfelder

  • Beschäftigung, Qualifizierung und Ausbildung
  • Soziale Aktivitäten und soziale Infrastruktur
  • Schule und Bildung
  • Stadtteilkultur
  • Sport und Freizeit
  • Zusammenleben unterschiedlicher sozialer und ethnischer Gruppen
  • Wohnumfeld und öffentlicher Raum
  • Imageverbesserung und Öffentlichkeitsarbeit

Kontakt

Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-61 11