Der Ortschaftsrat
In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können interne Gebietsaufgliederungen in Form von Ortschaften vorgenommen werden. In diesen Ortschaften können Ortschaftsräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe zu erzielen.
In Heidenheim gibt es Ortschaftsräte in Großkuchen und Oggenhausen.
Die Ortschaftsräte werden in direkten Wahlen von den Bürgern gewählt, wobei das Wahlgebiet die jeweilige Ortschaft ist. Die Ortschaftsratswahlen werden gemeinsam mit den Gemeinderats- und Kreistagswahlen durchgeführt.
Der Gemeinderat bestimmt durch die Hauptsatzung die Anzahl der vom Bürger zu wählenden Ortschaftsräte. Der Vorsitzende des Ortschaftsrats ist der Ortsvorsteher.
Aufgabe des Ortschaftsrates ist es, die örtliche Verwaltung zu beraten. Betreffen wichtige Angelegenheiten die Ortschaft, muss er hierzu angehört werden. Zudem hat er ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Der Gemeinderat kann dem Ortschaftsrat durch die Hauptsatzung auch Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen, wenn diese die Ortschaft betreffen.
Die Ortschaftsräte sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. In Heidenheim ist in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung festgelegt.
Näheres für den Ortschaftsrat regelt die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie die Hauptsatzung der Stadt Heidenheim. Weitere Informationen finden Sie im Bürgerinfoportal.