Wählen ohne Barrieren
Ein Wähler, der nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein. Soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist, darf die Hilfsperson zusammen mit dem Wahlberechtigten die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfeleistung hat sich ausschließlich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Eine Einflussnahme auf die Stimmabgabe seitens der Hilfsperson ist nicht zulässig. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt.
Kontakt
Wahlamt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
E-Mail wahlamt@heidenheim.de
Telefon (0 73 21) 3 27 25 00