Öffentliche Bekanntmachungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. März 2016 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Heidenheim an der Brenz im Internet unter www.heidenheim.de veröffentlicht werden.
Bekanntmachungen 2021
Typ | Name | Datum | Größe |
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Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften "Reutenen-Süd" in Heidenheim-Mergerlstetten - Inkrafttreten
26.02.2021
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24.02.2021 | 306 KB | |
Wahlbekanntmachung.docx
22.02.2021
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19.02.2021 | 163 KB | |
Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2019 der Städtischen Grundstücks- und Wohnungsbau-GmbH Heidenheim
18.02.2021
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17.02.2021 | 157 KB | |
Satzung über das Offenhaltenhalten von Verkaufsstellen 2021
15.02.2021
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15.02.2021 | 157 KB | |
Steuertermin 15.02.2021
12.02.2021
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10.02.2021 | 152 KB | |
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Heidenheim an der Brenz
12.02.2021
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10.02.2021 | 155 KB | |
Allgemeinverfügung über ein Alkoholverbot ab dem 06.02.2021 - 05.02.2021
05.02.2021
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05.02.2021 | 1,3 MB | |
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021
05.02.2021
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04.02.2021 | 191 KB |
Bekanntmachungen 2020
Bekanntmachungen 2019
Bekanntmachungen 2018
Bekanntmachungen 2017
Bekanntmachungen 2016
Infos
Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Stadt Heidenheim, Infotheke, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Einzelne Bekanntmachungen können auch per E-Mail angefordert werden unter der E-Mail-Adresse
pressestelle@heidenheim.de
oder über die Abteilung Kommunikation, Telefon +49 7321 327-1031, Telefax +49 7321 327-1011. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis als Anlage der
Verwaltungsgebührensatzung
. Nach den Ziffern 30.1 und 30.2 der Anlage beträgt die Gebühr für die erste Seite 1 Euro und für jede weitere Seite 0,50 Euro.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt zu Bauleitplänen erscheinen in der „Heidenheimer Zeitung“ und in der „Heidenheimer Neuen Presse“ sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet.