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Baugenehmigung

Ab 1. Januar 2025 laufen alle Bauanträge bei der Stadt Heidenheim und in ganz Baden-Württemberg digital. Der Link zum Portal erscheint ab 1. Januar 2025 an dieser Stelle.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass postalische oder per E-Mail eingereichte Bauanträge ab 1. Januar 2025 nicht mehr bearbeitet werden. Die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBA BW) wird ab Januar 2025 verpflichtend für alle neuen Bauanträge sein.

Privatpersonen benötigen für die Nutzung von ViBa BW ein ELSTER-Zertifikat oder die Onlinefunktion des Personalausweises. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag durch eine planende Institution gestellt wird, da die auftraggebende Person den Antrag über ihr BundID-Konto freigeben muss.

Unternehmen und Architekturbüros benötigen ein Unternehmenskonto, für das wiederum ein ELSTER-Zertifikat notwendig ist. Es wird empfohlen, ein separates Zertifikat für Bauanträge zu beantragen. Zu beachten ist, dass die Zusendung der Zugangsdaten per Post einige Zeit dauern kann.

Die Antragstellenden müssen Bauvorlagen im PDF/A-1a Format sowie eine Empfangsvollmacht einreichen.

Weitere Informationen und die Verlinkung auf das Virtuelle Bauamt werden ab 1. Januar 2025 auf dieser Seite zu finden sein.

Tipps und Tricks für die digitale Bauantragstellung

Welche Anträge können über ViBa-BW gestellt werden?

Über das Virtuelle Bauamt BW (ViBa-BW) können eine Vielzahl von Anträgen im Bereich des Baurechts digital eingereicht werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO BW
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW
    (Darunter fallen auch Anträge zu Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten)
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW
  • Verlängerung einer Baugenehmigung nach § 62 LBO BW
  • Verlängerung einer Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO BW
  • Verlängerung eines Bauvorbescheids nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Antrag auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
  • Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre

Hinweis

Anträge für Nutzungsänderungen, Werbeanlagen sowie Versammlungsstätten können unter dem Antragstyp „Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW“ eingereicht werden.

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Portal, wobei die notwendigen Unterlagen gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) hochgeladen werden müssen.

Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der ersten digitalen Antragstellung einplanen

Für die digitale Antragstellung ist ein geeignetes Anmeldeverfahren erforderlich. Falls bisher kein Zugang besteht, muss dieser zunächst über einen Online-Dienst beantragt werden. Der Zugangscode für ein ELSTER-Zertifikat wird beispielsweise per Post versendet, was bis zu 14 Tage dauern kann. Für ein BundID-Konto mit Online-Ausweis-Funktion (für Privatpersonen) kann es notwendig sein, diese Funktion vorab beim Bürgeramt zu aktivieren.

Der digitale Bauantrag wird über das Online-Portal Virtuelles Bauamt BW (ViBa BW) eingereicht. Es ist daher ratsam, ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der ersten Antragstellung einzuplanen, insbesondere, wenn eine Registrierung für das Anmeldeverfahren noch aussteht.

Zusätzlich sollte frühzeitig geklärt werden, wer den Bauantrag über ViBa BW einreicht – dies muss nicht zwingend die entwurfsverfassende Person sein.

Am digitalen Bauantrag können Planer, Bauherren und weitere Beteiligte gemeinsam arbeiten und Unterlagen über das Online-Portal einreichen. Die Kommunikation mit der Stadt Heidenheim nach der Einreichung des Antrags erfolgt jedoch ausschließlich über die Person, die den Antrag final über ViBa BW einreicht. Diese bleibt während des gesamten Verfahrens der alleinige Ansprechpartner für die Stadt.

Zugangsdaten bereithalten und Aktualität sicherstellen

Für die Nutzung von digitalen Bauanträgen benötigen alle Beteiligten Zugangsdaten zu einem Anmeldeverfahren mit hohem Vertrauensniveau, wie ELSTER oder BundID. Falls noch kein Konto besteht, sollte die Einrichtung frühzeitig erfolgen, da ein Teil der Zugangsdaten (z. B. ELSTER-Zertifikat) per Post versendet wird und etwa 14 Tage benötigt.

  • Für Privatpersonen: ELSTER-Zertifikat oder BundID-Konto mit Online-Ausweis.
    • Für BundID: Die 11-stellige Steuer-ID (z. B. vom Steuerbescheid) wird benötigt.
  • Für Unternehmen: Ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat (MUK) und aktueller Steuernummer.

Technische Voraussetzungen und digitale Dokumente vorbereiten

Für die Antragstellung ist ein aktueller Webbrowser notwendig. Insbesondere auf Apple-Geräten funktioniert die Plattform nur mit der neuesten Safari-Version oder einem anderen aktuellen Browser.

Alle Dokumente müssen im PDF/A-1a-Format hochgeladen werden, da dieses Format für die Langzeitarchivierung und die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dokumente in anderen Formaten werden nachgefordert.

Wichtige Hinweise zum PDF/A-Format:

  • Keine Verschlüsselung, Audio-/Videoinhalte oder externe Verweise.
  • Farben und Schriften müssen so eingebettet sein, dass sie dauerhaft korrekt dargestellt werden können.
  • Das Format lässt sich mit gängigen Office-Programmen oder kostenlosen PDF-Konvertern erzeugen.

Die Dokumente sind vollständig und einzeln hochzuladen. Zusammenhängende Inhalte sollten ebenfalls in separaten Dateien vorliegen, um die Bearbeitung zu erleichtern. Nachforderungen können vermieden werden, indem alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Vorbereiten der vollständigen digitalen Dokumente für die Antragsstellung

Das System leitet durch die einzelnen Schritte der Antragstellung.

Die Daten werden in Echtzeit eingegeben. Das bedeutet, dass das Online-Portal die Daten-Eingabe speichert, sobald in das nächste Eingabefeld gewechselt wird. Gleiches gilt für den Upload von Dokumenten.

Sprechender Vorgangstitel

Es wird empfohlen, den Vorgangstitel aussagekräftig zu benennen (z. B. „Errichtung Wohnhaus“ statt der Standardformulierung „Baugenehmigung für …“). Dies erleichtert die Bearbeitung für alle Beteiligten.

Alle Dokumente als Einzeldateien hochladen

Jede Bauvorlage muss als Einzeldatei abgespeichert werden. Es dürfen z.B. nicht mehrere Grundrisse in einer Datei zusammengefasst werden. Pro Grundriss ist eine Datei zu erstellen.

Die einzelnen Dokumente müssen getrennt voneinander hochgeladen werden. Auch inhaltlich in Zusammenhang stehende Dokumente müssen als getrennte Dateien hochgeladen werden. Das erleichtert den Überblick und die Bearbeitung der Anträge.

Weitere Hinweise zur Antragstellung

  • Leserichtung und Maßstab beachten: Dokumente müssen korrekt ausgerichtet und maßstabsgetreu sein.
  • Bearbeitungsrechte nicht einschränken: Eingeschränkte Rechte können zu Nachforderungen führen.
  • Keine Verlinkungen integrieren: Dokumente mit externen Verweisen (z. B. Hyperlinks) werden abgelehnt.

Nachreichen von Unterlagen

Pro Nachricht können maximal fünf Dokumente nachgereicht werden. Sollten mehr Dokumente erforderlich sein, müssen diese in mehreren Nachrichten gesendet werden.

Einreichen des digitalen Antrags

Sobald der digitale Antrag über die Online-Plattform eingereicht wurde, hat das Bauordnungsamt Zugriff auf die Antragsdokumente und Informationen. Zuvor sehen nur der Antragstellende und die am Vorgang digital beteiligten Nutzer die Antragsdaten.

Vordrucke des Landes Baden-Württemberg

Falls die in ViBa BW angegebenen Links nicht funktionieren, können die erforderlichen Vordrucke auch direkt unter folgendem Link abgerufen werden:

Kontakt

Bauordnung und Denkmalschutz
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz