Bundestagswahl 2025
Briefwahl
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen ist, erhält auf Antrag bei der Stadt Heidenheim seine Briefwahlunterlagen.
Bitte warten Sie mit der Briefwahlbeantragung ab, bis Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.
Die Wahlbenachrichtigung wird Ende Januar/Anfang Februar mit der Post zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite das Antragsformular für die Briefwahl bzw. auch die benötigten Informationen für die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen bzw. den notwendigen QR-Code.
Bitte beachten Sie:
Ein Versand der Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn der Stadt Heidenheim die Stimmzettel vorliegen. Die Stimmzettel liegen der Stadtverwaltung voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 vor! Bitte beachten Sie dies bei der Antragstellung.
Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich bei der Stadt Heidenheim beantragt werden. Als Schriftform gelten z. B. Telefax, E-Mail (wahlamt@heidenheim.de), Brief etc. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung unzulässig ist. Der Antragsteller muss in diesen Fällen den Familiennamen, die Vornamen (alle), das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Die Briefwahlunterlagen können auch an eine andere Anschrift, als die Wohnanschrift gesandt werden (zum Beispiel Urlaubs- oder Kuradresse). Die abweichende Anschrift ist dann bei der Antragstellung anzugeben. Aufgrund der kurzen Zeit bis zur Wahl kann nicht garantiert werden, dass die Unterlagen im Ausland rechtzeitig ankommen bzw. rechtzeitig bis zum Wahlsonntag (23.02.2025) wieder beim Wahlamt eintreffen.
Der schnellste Weg zur Briefwahl:
Aufgrund des kurzen Zeitraums empfehlen wir dringend, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten im Erdgeschoss zu beantragen und gleich mitzunehmen. Dafür benötigen Sie keinen Termin. Dieser Service steht zur Verfügung, sobald der Stadt Heidenheim die Stimmzettel vorliegen. Voraussichtlich ab 10.02.2025. Der Stimmzettel kann dann auch gleich in den Wahlkabinen im Foyer des Rathauses ausgefüllt werden.
Informationen für Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, sogenannte Auslandsdeutsche, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren.
Sind Sie im Ausland und nicht in Deutschland gemeldet und möchten an der Bundestagswahl teilnehmen?
Dann finden Sie alle wichtigen Informationen wie Sie an der Bundestagswahl teilnehmen können und die dazugehörigen Antragsformulare auf der
Internetseite der Bundeswahlleitung.
In welcher Form muss der Antrag gestellt werden?
Den Antrag nach Anlage 2 können Sie postalisch oder als Scan bzw. Foto senden.
Den Antrag nach Anlage 2a muss uns im Original übermittelt werden.
Wohin ist der Antrag bei Zuständigkeit der Stadt Heidenheim zu senden?
Stadt Heidenheim, Wahlamt, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim, Germany
Welche Frist muss für die Antragstellung beachtet werden?
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl bei der Stadt Heidenheim eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?
Eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden Ihnen automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt.