Bundestagswahl 2025
Informationen für Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, sogenannte Auslandsdeutsche, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren.
Sind Sie im Ausland und nicht in Deutschland gemeldet und möchten an der Bundestagswahl teilnehmen?
Dann finden Sie alle wichtigen Informationen wie Sie an der Bundestagswahl teilnehmen können und die dazugehörigen Antragsformulare auf der
Internetseite der Bundeswahlleitung.
In welcher Form muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden.
Wohin ist der Antrag bei Zuständigkeit der Stadt Heidenheim zu senden?
Stadt Heidenheim, Wahlamt, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim, Germany
Welche Frist muss für die Antragstellung beachtet werden?
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl bei der Stadt Heidenheim eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?
Eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden Ihnen automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt.