Privatanzeigen für Parkverstöße
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Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ein Fahrzeug wurde ordnungswidrig abgestellt.
Verfahrensablauf
Bitte füllen Sie das Formular für Privatanzeigen vollständig aus. Der Anzeige müssen ein bzw. mehrere Beweisfoto/s beigefügt werden, auf denen erkennbar ist:
- Übersichtsaufnahme des Fahrzeugs und der unmittelbaren Umgebung
- Kennzeichen des Fahrzeugs muss separat angegeben werden (bitte nicht fotografieren)
- Einschlägige Beschilderung oder Markierung
Nur unter diesen Voraussetzungen können Anzeigen bearbeitet werden.
Da die übermittelten Daten manuell eingepflegt und gespeichert werden müssen, darf die gesamte Anzeige nicht mehr als 5 MB haben.
Die Anzeige wird nach Eingang überprüft. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Verfolgung des Verstoßes. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Sie nicht über den Ausgang des Verfahrens informieren.
Fristen
Der Verstoß sollte aufgrund von Verjährungsfristen innerhalb einer Woche nach dem Tattag zur Anzeige gebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Bilder vom Fahrzeug ohne Kennzeichen, das Kennzeichen ist separat in der Anzeige anzugeben
- Bilder der Beschilderung
- Bilder des Fahrzeugs mit Umgebung
- Bitte geben Sie für eine bessere Erreichbarkeit Ihre E-Mailadresse unter 4. Anliegen und Abschluss an
Kosten
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Hinweise
Womit muss ich rechnen, wenn ich eine Privatanzeige erstatte?
- Als Anzeigeerstatter/-in bezeugen Sie die begangene Ordnungswidrigkeit
- Ihr Name wird bei Anzeige gegenüber dem Betroffenen benannt
- Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, müssen Sie mit einer Vorladung als Zeuge/-in vor das Amtsgericht rechnen
Freigabevermerk
Stadt Heidenheim
Verwaltungsstruktur
- Verwaltungsstruktur grafisch (96 KB)