Menschenhandel
Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
Von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution sind in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen. Ihnen werden zumeist Versprechungen gemacht, um sie aus ärmeren Ländern nach Deutschland zu locken und sie hier zur Prostitution zu zwingen. Oftmals werden Frauen auch ihre Reisepässe unter dem Vorwand, ein Visum beantragen zu müssen, abgenommen.
Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung
Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung liegt unter anderem vor, wenn eine Person mit dem Ziel beschäftigt wird, sie im Rahmen einer Beschäftigung auszubeuten. Die Arbeitsbedingungen sind dabei häufig sehr schlecht. Die Ausgebeuteten werden, wenn überhaupt, zu gering bezahlt; unter Umständen kann es bis zur Gewaltanwendung kommen.
Hinweis: Sollten Sie Zeuge von Menschenhandel werden oder selbst betroffen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei.
Vertiefende Informationen
- Beratungsstellen für Menschenhandelsopfer
- Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
- Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg und das Sozialministerium Baden-Württemberg haben ihn am 14.08.2023 freigegeben.
Verwaltungsstruktur
- Verwaltungsstruktur grafisch (96 KB)