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Leistungen

Exmatrikulation - Studium beenden

Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Hochschule Aalen

Hausanschrift

Beethovenstraße 1
73430 Aalen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft
Hochschule Biberach

Hausanschrift

Hubertus-Liebrecht-Straße 35
88400 Biberach a. d. Riss
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Hausanschrift

Karlstraße 11
88400 Biberach a. d. Riss
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (Kontakt für StudienbewerberInnen- und interessierte) +49 (73 51) 5 82-1 15
Universität Freiburg

Hausanschrift

Friedrichstraße 39
79098 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

E-Mail (Poststelle Zentrale Universitätsverwaltung) info@zv.uni-freiburg.de
Universität Konstanz

Hausanschrift

Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft
Universität Ulm

Hausanschrift

Helmholtzstraße 16
89081 Ulm
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:

  • Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
  • Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
  • Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.

Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:

  • Sie wechseln den Studienort.
    Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule.
  • Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.

Verfahrensablauf

Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:

  • Grund der Exmatrikulation
  • Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation

Fristen

Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen.

Erforderliche Unterlagen

Von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.

In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Als Nachweis dienen beispielsweise die Unterschriften der Labor- oder Bibliotheksleitung oder anderer Einrichtungen. Entsprechende Formblätter liegen meist im Studierendensekretariat, Studienbüro oder Prüfungsamt aus oder können auf den Webseiten der Hochschule heruntergeladen werden.

Kosten

keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg