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Leistungen

Förderpass

Welche Vergünstigungen werden gewährt?

Museen:

  • Freier Eintritt in alle städtischen Museen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder

Opernfestspiele, Naturtheater, SASSE Theater:

  • 50%ige Ermäßigung auf die Eintrittsgelder

Theaterring, Meisterkonzerte:

  • 20%ige Ermäßigung auf Einzeleintrittskarten, Schülerkarten, Abonnements

Stadtbibliothek:

  • Jeder Förderpassinhaber erhält auf Antrag kostenlos einen Leseausweis.

Waldbad:

  • 50%ige Ermäßigung auf eine Familiensaisonkarte und Familientageskarte

Aquarena:

  • Kinder von 3 bis 6 Jahren zahlen bis zu einer Badezeit von 1 ½ Stunden keinen Eintritt. Für die anderen Tarife erhalten Sie eine Ermäßigung auf den Badepreis/Tageskarte/Freizeitkarte für Bad und Sauna in Höhe von 1,00 €
  • Jugendliche im Alter von 7-17 Jahren erhalten eine Ermäßigung auf den Badepreis/Tageskarte/Freizeitkarte für Bad und Sauna in Höhe von 1,00 €
  • Personen ab 18 Jahren wird der Badepreis/Tageskarte/Freizeitkarte für Bad und Sauna um 1,50 € ermäßigt.

Zukunftsakademie:

  • Befreiung von der Bezahlung des Unkkostenbeitrages

Kindergärten:

  • 20%ige Ermäßigung auf den Elternbeitrag, sofern nicht von anderer Seite Zuschüsse gewährt werden.

Kinderschutzbund:

  • 25%ige Ermäßigung auf die Kursgebühren

Volkshochschule, Haus der Familie:

  • 25%ige Ermäßigung auf die Kursgebühren. Dies gilt nicht, wenn Beiträge von den Krankenkassen oder Dritten ganz bzw. teilweise übernommen werden. Studienfahrten und dergleichen werden nicht ermäßigt.

Musikschule:

  • 50%ige Ermäßigung auf die Gebühren. Diese Ermäßigung kann mit der bestehenden Geschwister- und Mehrfächerermäßigung kombiniert werden.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):

  • Förderpassinhaber erhalten pro Jahr einen Gutschein à 36,- € zum Erwerb einer htv-Zeitkarte. Dieser Gutschein wird nicht gewährt, wenn der Förderpassinhaber bereits von anderer Stelle einen Fahrtkostenzuschuss erhält. Eine Förderung von Monats-Abokarten ist nicht möglich. Kinder unter 6 Jahren werden kostenlos befördert und erhalten keinen Gutschein.

Stadtranderholung:

  • Die Kosten für die Teilnahme an einer Stadtranderholungsmaßnahme werden für Förderpassinhaber pro Kind und Tag um 4,00 € ermäßigt.

Eltern-Kind-Kurse des Deutschen Roten Kreuzes:

  • 25%ige Ermäßigung auf die Kursgebühren bei der Teilnahme an einem Eltern-Kind-Kurs des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)

Kernzeitenbetreuung an Grundschulen:

  • 20%ige Ermäßigung auf das Betreuungsentgelt, sofern das Betreuungsentgelt nicht von Dritten (z.B. Jugendamt) übernommen wird.

Vereine:

  • Vereinsmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 10,00 € im Jahr auf den Vereinsmitgliedsbeitrag

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Heidenheim

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Einen Förderpass der Stadt Heidenheim erhalten auf Antrag Familien und Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Heidenheim, deren Einkommen die Netto-Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG) unterschreiten.
Als Einkommen gilt die Summe aller Einkünfte mit Ausnahme von Kindergeld, Betreuungsgeld und Elterngeld bis zu einem Betrag von 300 Euro abzüglich bestimmter Freibeträge nach dem Wohngeldgesetz für Alleinerziehende und Schwerbehinderte.

Verfahrensablauf

Der Förderpass wird auf Antrag bei der Stadtverwaltung Heidenheim - Produktbereich Wohngeld - Zimmer Nr. 002 und 003, Grabenstr. 15, in Heidenheim ausgestellt. Dort können auch die Gutscheine für den ÖPNV beantragt werden.
Jedes Familienmitglied ab 6 Jahren erhält einen gesonderten Pass. Kinder unter 6 Jahren werden in die Förderpässe der Erziehungsberechtigten eingetragen.

Fristen

Die Gültigkeitsdauer des Förderpasses beträgt vom Tag der Ausstellung an 1 Jahr (bei Grundsicherungsempfängern nach dem SBG XII 2 Jahre). Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine ist beschränkt auf die Laufzeit des Förderpasses, welcher bei Busfahrten mitgeführt werden muss.
Bei Ausstellung eines Förderpasses werden die Vergünstigungen vom Tag der Ausstellung an gewährt, mit Ausnahme der Ermäßigung auf den Elternbeitrag. Im Falle des Verlustes des Förderpasses oder der Gutscheine, wird kein Ersatz geleistet. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung des Förderpasses auf Antrag möglich, falls die Voraussetzungen dafür noch vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Je ein Lichtbild von jedem Familienmitglied (Rückseite bitte mit Namen versehen)
  • Einkommensnachweise
  • Ggf. Sozialhilfe-, Grundsicherungs-, Hartz IV- und Wohngeldbescheid,
  • Identitätsnachweise der Familienmitglieder (Personalausweise oder Reisepässe)

Kosten

Keine

Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung von Förderpässen besteht nicht. Es handelt sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Heidenheim, die jeweils im Rahmen der dafür bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt wird.
Die Art und Höhe der Vergünstigungen des Förderpasses können durch Gemeinderatsbeschluss jederzeit erweitert, eingeschränkt und zurückgenommen werden.
Der Förderpass ist nicht übertragbar.
Der Förderpass ist unverzüglich zurückzugeben, wenn der Inhaber des Passes aus der Stadt Heidenheim wegzieht, oder die Voraussetzungen für die Ausstellung nicht mehr erfüllt werden.

Freigabevermerk

07.08.2013