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Weihnacht unterm Hellenstein

Unter dem Motto „Vorweihnacht unter’m Hellenstein“ findet der diesjährige Weihnachtsmarkt vom Donnerstag, 5. bis Sonntag, 8. Dezember 2024 in der Hinteren Gasse und der angrenzenden Fußgängerzone statt.

Erleben Sie ein einmaliges, romantisches, weihnachtliches Flair im Herzen der Heidenheimer Innenstadt. Abgeschottet vom Trubel des Alltages findet hier in Heidenheim ein Weihnachtsmarkt der besonderen Art statt. Entdecken Sie traditionelle Handwerkskunst und besondere Weihnachtsgeschenke für Ihre Liebsten.

Parallel zum Weihnachtsmarkt mit Warenverkaufsständen können Sie in der Verlängerung zum Herbst-Winterdorf auf dem Eugen-Jaekle-Platz weitere regionale und überregionale Gaumenfreuden in der Fußgängerzone finden.

Öffnungszeiten

Do., 5. Dezember 12 - 21 Uhr  
Fr., 6. Dezember 11 - 21 Uhr  
Sa., 7. Dezember 10 - 22 Uhr  
So., 8. Dezember 11 - 18 Uhr  

Zudem wird am Samstag, 7. Dezember 2024 erneut die jährliche lange Einkaufsnacht in Heidenheim stattfinden.

Kulturprogramm

Inmitten der liebevoll dekorierten Markthütten finden diverse musikalische Darbietungen auf dem Kleinen Schlossplatz in der Hinteren Gasse statt.

Standplan

Vorläufiger Standplan
Vorläufiger Standplan

Das diesjährige Konzept sieht vor, dass sowohl die Hauptstraße, als auch die Hintere Gasse mit Speise- und Getränkeständen sowie Kunsthandwerk gestaltet werden.

Schmuck, Gestricktes und Genähtes, Imkerei- und Schäfereiprodukte, ätherische Öle, Porzellan, Holzarbeiten, Taschen, Liköre, Marmeladen, Holzarbeiten, Blumenschmuck, Klangschalen, Bücher u.v.m.

Informationen für Standbetreiber

Die Anmeldung ist bis zum 20. Oktober möglich!

Informationen zu den Markthütten

  • Die von der Stadt bereitgestellten Markthütten können abgeschlossen werden. Bitte bringen Sie ein Vorhängeschloss mit!
  • Im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbildes werden nur die städtischen Markthütten zugelassen. Eigene Stände, Zelte, etc. sind ausgeschlossen.
  • Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere AGB.
Markthütte
  • Größe: 2,90m x 2,00m
  • Farbe: nussbraun gestrichen
  • fester Boden und festes Dach
  • 1 Innentheke mit 60cm Tiefe über die gesamte Verkaufsfront
  • keine Außentheke vorhanden
  • Tür kann mit Vorhängeschloss verriegelt werden (Schluss muss mitgebract werden)
  • 2 Verkaufsklappen, die nach unten geklappt werden

Preise

  • Markthütte: 250 € (Kunsthandwerker)
  • Markthütte: 400 € (Speisen und Getränke)
  • Ansässiges Ladengeschäft: einmalig 100 €

Anmeldeformular für Aussteller






AGBs

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Veranstalter/Vertragspartner
Stadt Heidenheim
Integriertes Innenstadtmanagement
Grabenstr. 15
89522 Heidenheim

Anmeldung

Die Reservierung zur Veranstaltung erfolgt durch die vollständig ausgefüllte elektronische Reservierung über das Internet und ist ohne Unterschrift gültig. Es werden nur Waren und Leistungen zugelassen, die dem Niveau und dem besonderen Charakter des Heidenheimer Weihnachtsmarktes entsprechen. Die Stadt Heidenheim behält sich das Recht vor im Einzelfall zu entscheiden. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt. Diese gelten auch für die vom Aussteller beschäftigten Personen und Dienstleister. Der Aussteller verpflichtet sich, die einschlägigen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, Umweltvorschriften, Brandschutz und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen des Wettbewerbs zu beachten. Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass seine Daten für die Zwecke der Veranstaltungsbearbeitung, insbesondere auch für die in diesem Zusammenhang stehende Werbung und Marktforschung erhoben, verarbeitet und gegebenenfalls an Dritte übermittelt werden dürfen. Auch der Veröffentlichung des Namens in den Medien zur Ausstellung wird zugestimmt. Der Aussteller verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genauestens zu beachten.

Für das Gesamtangebot des Marktes werden Anbieter gesucht, deren Waren charakteristisch für die Weihnachtszeit sind. Bei der Vergabe der Standflächen wird eine Ausgewogenheit und Vielfalt der Waren angestrebt. Bewerbungen mit Produktspezialisierung und Sortimentstiefe wird der Vorrang vor breiten, undifferenzierten Produkten gegeben. Gewünschte Waren: Produkte der Kategorie Schmuck, Dekoration, Kunsthandwerk, Speisen & Getränke, Süßwaren, Spazialitäten, Bekleidung, Accessoires, Spielwaren. Aussteller mit politischen Absichten sind vom Markt grundsätzlich ausgeschlossen.

Anbieter mit Speisen und Getränken müssen die Vorschriften des Hygienerechts sicherstellen. Wir verweisen an dieser Stelle auf folgende Verordnungen:

  • (EG) Nr. 178/2002
  • (EG) Nr. 852/2004 - insbesondere Kapitel III
  • (EG) Nr. 853/2004

Ergänzt die Vorschriften:

  • Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
  • Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV 2023)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Zulassung

Die Reservierung seitens des Ausstellers ist ein Vertragsangebot, welches der Zustimmung des Veranstalters bedarf. Die Zusendung des Reservierungsformulars begründet keinen Anspruch auf Zulassung. Über die Zulassung des Ausstellers und der angemeldeten Gegenstände entscheidet der Veranstalter durch textliche Zulassungszusage. Der Vertrag kommt erst durch diese Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Der Veranstalter kann aus gerechtfertigten Gründen einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen. Der Veranstalter ist dazu berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der Fläche vorzunehmen. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. Der Aussteller muss die uneingeschränkte Verfügungsmacht über die angemeldeten Ausstellungsgegenstände haben. Ein Tausch der zugeteilten Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung der Standfläche bzw. Untervermietung der Standfläche an Dritte sind ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Der Aussteller darf nur bei vorheriger Zustimmung durch den Veranstalter Mitaussteller oder zusätzlich vertretene Firmen aufnehmen. Mitaussteller sind in der Anmeldung anzugeben.

Kündigung

Der Veranstalter kann einseitig vom Vertrag zurücktreten, wenn die Angaben des Ausstellers bei der Anmeldung falsch waren oder nicht mehr bestehen. Ferner ist der Veranstalter berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten, wenn nicht zugelassene oder angemeldete Waren oder Dienstleistungen angeboten und ausgestellt werden. Ist die Standfläche nicht bis spätestens 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vollständig aufgebaut und abgenommen, steht sie zur freien Verfügung für den Veranstalter. Die Verpflichtung zur Zahlung der Standflächen bleibt bestehen. Der Veranstalter kann ebenso vom Vertrag zurücktreten, wenn die angegebenen Zahlungsziele nicht eingehalten werden oder der Rechnungsbetrag nicht vollständig am Tage des Marktbeginns auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben ist.

Zahlungsfristen und Zahlungsbedingungen

Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung stellt der Veranstalter dem Aussteller die Standmiete inklusive zusätzlich gebuchter Leistungen in Rechnung. Alle Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer sofort nach Erhalt auf das angegebene Konto zu überweisen. Die vollständige Bezahlung der Rechnung zu den festgesetzten Zahlungsterminen ist Voraussetzung für den Bezug der zugeteilten Standfläche. Die Rechnungsstellung erfolgt zu 100 % des Gesamtwertes nach Anmeldung.

Hinweise

Wir weisen darauf hin, dass offenes Feuer auf dem Weihnachtsmarkt verboten ist. Der Transport Ihrer Waren, sowie der Auf- und Abbau erfolgt auf eigene Verantwortung.
Eigene Hütten können aufgrund des angestrebten einheitlichen Erscheinungsbildes nicht berücksichtigt werden. Bitte bringen Sie benötigte Strom-Unterverteiler und Verlängerungskabel selbst mit. Ausdrücklich erwünscht ist die weihnachtliche Dekoration Ihres Standes. Im Interesse der Besucher entwickeln wir den Weihnachtsmarkt ständig weiter. Daher bitten wir Sie um Verständnis wenn wir Ihnen ggf. einen anderen Standplatz zuweisen. Bitte beachten Sie, dass nur ein Stand pro Aussteller gebucht werden kann.

Standaufbau und -abbau

Die Zulassung erfolgt durch die textliche Anmeldebestätigung des Veranstalters mit Angabe der bereitgestellten Standfläche. Der Veranstalter ist berechtigt, die Standfläche aus organisatorischen Gründen an einen anderen Platz zu verlegen. Hindernisse bedingt durch die Beschaffenheit des Veranstaltungsorts berechtigen nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Die Standflächen werden vom Veranstalter vermessen und gekennzeichnet. Die ausgeschriebenen Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Der Stand muss während der gesamten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Es ist untersagt, vor Beendigung der Veranstaltung Ausstellungsgegenstände zu entfernen oder mit dem Abbau zu beginnen. Die Mietfläche ist nach Beendigung des Abbaus besenrein zu übergeben.

Standausstattung und -gestaltung

Die Standgestaltung und Ausstattung ist grundsätzlich jedem Aussteller selbst überlassen. Der Veranstalter wünscht jedoch ein einheitliches Auftreten. Einige Stände werden mit Streusalzeimern ausgestattet. Bitte sorgen Sie für den Einsatz vor Ihrer Hütte. Es darf nur schwer entflammbares Material (B1-Klassifizierung) verwendet werden. Alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke müssen feuerhemmend imprägniert werden. Ausstellungsstücke, Standausstattungen oder sonstige Gegenstände, die in der Reservierung nicht genannt waren oder die durch Aussehen, Geruch, mangelhafte Sauberkeit, Geräusche oder andere Eigenschaften in Hinblick auf den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung in unzumutbarem Maße störend oder belästigend wirken oder sich sonst als ungeeignet erweisen, müssen auf Verlangen des Veranstalters sofort entfernt werden. Aussteller, die Lebensmittel im Sinne des § 17 Abs. 2 des Bundesseuchengesetzes verkaufen, benötigen ein gültiges Gesundheitszeugnis. Anbieter von Lebensmitteln, Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr sind verpflichtet, die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Vorschriften des Eichgesetzes sind zu beachten.

Parken

Die Fußgängerzone sowie die Hintere Gasse dürfen nur zum Be- und Entladen während des Auf- bzw. Abbaus befahren werden.
Geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.

Bewachung, Reinigung, Müllentsorgung

Die Standbewachung ist grundsätzlich Sache des Ausstellers. Außerhalb der Öffnungszeiten müssen wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände vom Aussteller unter Verschluss genommen werden. Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmungen von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht. Die allgemeine Reinigung des Veranstaltungsortes übernimmt der Veranstalter. Die Reinigung der Standflächen ist Aufgabe des Ausstellers und muss vor der täglichen Öffnung beendet sein. Der Aussteller ist verpflichtet, für die sachgerechte Müllentsorgung selbst Sorge zu tragen oder den Veranstalter mit der kostenpflichtigen Entsorgung zu beauftragen.

Nichtteilnahme und Rücktritt des Ausstellers

Nach der textlichen Anmeldebestätigung hat der Aussteller auch bei Nichtteilnahme oder Absage seine vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten insbesondere die komplette Rechnung für Standmiete zu bezahlen. Auch die Kosten für die bereits bestellte Mietausstattung sind bei Rücktritt oder Nichtteilnahme in voller Höhe zu entrichten. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, einen vom Aussteller gestellten Ersatz-Aussteller zu akzeptieren. Bei Nichtteilnahme und Rücktritt ist der Veranstalter berechtigt, die vom Aussteller nicht genutzte oder in Anspruch genommene Fläche anderweitig zu vergeben. Bei erfolgreicher Weitervermittlung der gebuchten Standfläche durch den Veranstalter, wird ein Verwaltungsbeitrag in Höhe von mindestens 20 % der Standmiete fällig. Dies gilt auch wenn der Aussteller einen vom Veranstalter akzeptierten Ersatz-Teilnehmer stellt.

Haftung und Versicherung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden. Die Versicherung aller Ausstellungsgüter sowie aller sonstigen Geräte und Einrichtungen, alle Risiken des Transports vor, während und nach der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl usw. ist Angelegenheit des Ausstellers bzw. dessen Beauftragten. Der Aussteller bzw. dessen Beauftragte haften für alle Schäden, die durch dessen Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Veranstaltungsgelände sowie an diesen und dessen Einrichtungen entstehen. Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Personen- und Sachschäden.

Absage, Verlegung und Veränderung der Dauer der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Veranstaltung abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern, oder – falls die Raumverhältnisse, polizeiliche Anordnungen oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern – die Standfläche des Ausstellers zu verlegen, in seinen Abmessungen zu verändern und/oder zu beschränken. Eine örtliche oder zeitliche Verlegung oder eine sonstige Veränderung wird mit der Mitteilung an den Aussteller Bestandteil des Vertrages. In diesem Falle steht dem Aussteller ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind hierbei ausgeschlossen, es sei denn, die Veränderung würde auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Fälle höherer Gewalt, die den Veranstalter ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern, entbinden den Veranstalter bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung dieses Vertrages. Der Veranstalter hat den Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten, sofern er nicht hieran ebenfalls durch einen Fall höherer Gewalt gehindert ist. Die Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Hilfsstoffen, wie Elektrizität, Heizung etc., sowie Streiks und Aussperrungen werden – sofern sie nicht nur von kurzfristiger Dauer oder vom Veranstalter verschuldet sind – einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt. Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, so wird vom Aussteller kein Beteiligungsentgelt geschuldet. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Parteien ausgeschlossen.

Nutzungsrechte

Vorträge, Veranstaltungs- und Werbeunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn die Nutzungsrechtseinräumung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Der Aussteller ist nicht befugt Lizenzmaterial zu kopieren und Dritten zugänglich zu machen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab der Reservierung bzw. Anmeldung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, richten Sie Ihre textliche Erklärung bitte per Brief oder e-Mail an die Stadt Heidenheim, Grabenstr. 15, 89522 Heidenheim bzw. wirtschaftsfoerderung@heidenheim.de.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Der Widerruf ist bis zum Beginn der Veranstaltung möglich.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir ggf. ausgegebene Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Haben Sie verlangt, dass unsere Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Veranstaltungen zur Weihnachtszeit

Bilder

Kontakt

Beauftragte des Oberbürgermeisters für die Innenstadt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Wussten Sie...

  • ... dass am Weihnachtsmarkt über 150 Weihnachtsbäume aufgestellt werden
  • ... dass der Weihnachtsmarkt jährlich über 30.000 Besucher anzieht