Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Stadt Heidenheim hat mehr als 60 Behördenprozesse digitalisiert

Die Stadt Heidenheim hat die Vorgaben des ursprünglichen Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis Ende 2022 umgesetzt, weitere kommen nach und nach hinzu.

Laptop mit Einstiegsmaske zu digitalisierten Behördenprozessen
Viele Behördenprozesse gibt es bei der Stadt Heidenheim online. Foto: Stadt Heidenheim

Aktuell sind mehr als 60 Prozesse digitalisiert und werden über die städtische Internetseite heidenheim.de und das Landes-Portal service.bw dargestellt, damit die Bürgerschaft Dienstleistungen online beantragen kann. 

„Die Stadt Heidenheim setzt weiterhin alle Online-Dienste um, die uns von Bund und Land zur Nachnutzung empfohlen und zur Verfügung gestellt werden. Das ist zugleich eine Chance, dem Fach- und Arbeitskräftemangel zu begegnen“, sagt Oberbürgermeister Michael Salomo. Das führe zwar zunächst zu Mehrarbeit innerhalb der Verwaltung, bringe aber langfristig Erleichterungen. So sieht das auch Daniel Fabian, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Chief Digital Officer der Stadtverwaltung: „Online-Prozesse mit einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung bringen Verbesserungen dank eines beschleunigten Eingangs von Unterlagen, einer schnelleren Prüfung auf Vollständigkeit und der automatischen Übernahme von digitalen Anträgen.“

Eine der neuesten Dienstleistungen einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung ist die elektronische Wohnsitzanmeldung. Bislang war dazu der Gang ins Bürgeramt, also das persönliche Erscheinen, notwendig. Mit der neuen Leistung, entwickelt von der Stadt Hamburg als Einer-für-alle-Leistung (EfA), kann die Ummeldung künftig online via 
heidenheim.de/onlinedienste beantragt werden. Sofern die eingegebenen Daten die Stadt Heidenheim betreffen, gehen die Daten im Bürgeramt ein und werden dort abgearbeitet. Für die Aktualisierung des Personalausweises verschickt die Bundesdruckerei künftig den Aufkleber für den Personalausweis per Post direkt an die Person, die den Antrag gestellt hat, zum Aufbringen auf dem Ausweis. Mit Abschluss dieses Prozesses werden die digital hinterlegten Daten auf dem Ausweis aktualisiert. Der Gang zum Bürgeramt entfällt damit. 

Zu den weiteren Prozessen, die teils seit mehreren Jahren angeboten werden, gehören den Antrag auf Wohngeld, Aufenthaltstitel oder einer Geburtsurkunde. Die Stadtverwaltung Heidenheim verzeichnet etwa für die Leistung Geburtsurkunde beantragen etwa 600 Fälle im Jahr und wird folglich sehr gut angenommen.  

Die Herausforderung für die Digitalisierung von Behördenprozessen besteht aus Sicht der Verwaltung vor allem in der Schaffung verbindlicher Standards und landeseinheitlicher Lösungen, damit keine aufwendige Programmierung von Schnittstellen notwendig ist. Die Online-Funktion des Personalausweises (eID) wird im Übrigen nicht für jeden Online-Prozess benötigt, beispielsweise kann der Anwohnerparkausweis ohne eID beantragt werden. Um einen Wohnsitz anzumelden, wird die eID hingegen benötigt.  

(Erstellt am 13. Dezember 2024)

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89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-10 31

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