Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Presseservice & Downloads

Die folgenden Bestimmungen beziehen sich auf alle im Presseservice angebotenen Mediendateien. Wenn Sie diese Mediendateien downloaden, akzeptieren Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen des Presseservices der Stadt Heidenheim.

Nutzungsbedingungen des Presseservices

  1. Bezug zur Stadt Heidenheim
    Die Nutzung der Mediendateien ohne Bezug auf die Stadt Heidenheim ist nicht gestattet. Bei Verwendung der Bilder ist als Quelle „Stadt Heidenheim“ anzugeben, sofern der Dateiname des Bildes kein Copyright und Fotografenname beinhaltet. Beinhaltet der Dateiname des Bildes Copyright und/oder Fotografennamen, muss die Quelle bei Verwendung des Bildmaterials genannt werden.
  2. Veränderungen der Mediendateien
    Veränderungen der Mediendateien, mit Ausnahme einer proportionalen Größenänderungen und bei Bildern mit Bildausschnitten, sind untersagt; dies gilt auch für die Entfernung oder Veränderung eines eventuell zu der Fotografie gehörenden Textes.
  3. Logogramm
    Das Logogramm der Stadt Heidenheim besteht aus einer feststehenden Kombination von Bildmarke (Schlosssilhouette) und Wortmarke (Heidenheim an der Brenz). Das Logogramm darf nicht im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen, pornografischen, diskriminierenden oder in anderer Hinsicht strafrechtlich relevanten Inhalten verwendet werden. Die Wort- und Bildmarke und ihre Anordnung darf nicht verändert, verfremdet oder ergänzt werden. Die Stadt Heidenheim behält sich das Recht vor, die Nutzung des Logogramms zu untersagen, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden.
  4. Stadtwappen "Heidenkopf"
    Das amtliche Wappen der Stadt Heidenheim mit dem "Heidenkopf" wird im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten (z.B. Dienstsiegel, Urkunden) verwendet. Die Verwendung des Wappens der Stadt Heidenheim kann auch Dritten genehmigt werden, solange die in der Wappensatzung (443 KB) geregelten Voraussetzungen erfüllt werden. Das Stadtwappen muss separat angefragt werden.
  5. Schrift
    Die Hausschrift der Stadt Heidenheim muss separat angefragt werden und darf nur für Produkte und Anwendungen der Stadt Heidenheim genutzt werden.
  6. Art der Nutzung
    Die kommerzielle Nutzung des zur Verfügung gestellten Medienmaterials ist ausschließlich der Presse, dem Fernsehen und dem Rundfunk einschließlich deren Online-Angebote vorbehalten. Für private Zwecke darf der Benutzer das bereitgestellte Medienmaterial verwenden.
  7. Rechte des Benutzers
    Der Benutzer erwirbt kein Recht zur Weiterübertragung der Nutzungsrechte. Der Benutzer darf das zur Verfügung gestellte Medienmaterial nicht an Dritte weitergeben.
  8. Widerruf
    Die Stadt Heidenheim ist ohne Angabe von Gründen zum jederzeitigen Widerruf der Gestattung berechtigt. In diesem Fall ist der Benutzer verpflichtet, die Nutzung des Medienmaterials unverzüglich zu unterlassen und dies auf Verlangen der Stadt Heidenheim schriftlich zu bestätigen. Im Falle der widerrechtlichen Nutzung des Medienmaterials ist die Stadt Heidenheim zur Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen berechtigt.
  9. Belegexemplar
    Bei der Verwendung der Mediendateien auf Datenträger oder gedruckten Werken erbitten wir ein Belegexemplar.
  10. Kampagnenlogo
    Für das Kampagnenlogo "Wir lieben's aktiv!" gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.

Logogramm

Das Logo der Stadt mit der Silhouette von Schloss Hellenstein kann auf dieser Seite zu den genannten Nutzungsbedingungen ohne separate Anfrage heruntergeladen werden. Es bleibt für jeden Zweck gebührenfrei. 

Logogramm

Typ Name Datum Größe
HDH Logo Scuba.eps (421 KB) 12.09.2020 421 KB
HDH Logo Scuba schwarz.jpg (706 KB) 12.09.2020 706 KB
HDH Logo Scuba schwarz.png (248 KB) 12.09.2020 248 KB
HDH Logo Scuba weiss.jpg (4,1 MB) 12.09.2020 4,1 MB
HDH Logo Scuba weiss.png (397 KB) 12.09.2020 397 KB

Kampagnenlogo

Wir lieben's aktiv!

Die Stadt Heidenheim hat eine Stadtmarke entwickelt mit dem Namen „Wir lieben‘s aktiv!“, welche für viele Akteure der Stadt frei zugänglich ist. Die Verwendung des Logo im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen, pornografischen, diskriminierenden oder in anderer Hinsicht strafrechtlich relevanten Inhalten ist untersagt . Als einzigartiges Symbol repräsentiert die Stadtmarke die Werte und die Kultur  Heidenheims. Zudem schafft sie einen Wiedererkennungswert und kann auch identitätsstiftend wirken. Heidenheim möchte sich als aktive Stadt vermarkten – denn die Stadt hat viel zu bieten. Heidenheim begeistert mit zahlreichen Angeboten auf dem Schlossberg, im Brenzpark und der Innenstadt.

Im nachfolgenden Downloadbereich finden Sie das Logopaket und einen Leitfaden. Eine kreative Gestaltung ist innerhalb der Rahmenbedingungen des Leitfadens möglich. Alle Interessierten können das Kampagnenlogo kostenlos nutzen! Das Logo kann in der Kommunikation, auf Produkten oder Werbemitteln angewendet werden. Entsprechende Beispiele finden Sie ebenfalls im Leitfaden.

Styleguide und Logos

Typ Name Datum Größe
Kampagnenlogo.zip (41,9 MB) 31.10.2023 41,9 MB

Stadtwappen "Heidenkopf"

Falls Sie einen Antrag auf Nutzung des Wappens stellen wollen, nutzen Sie dazu das nachfolgende Formular.

Antrag auf Wappen-Nutzung

Das amtliche Wappen der Stadt Heidenheim mit dem "Heidenkopf" wird im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten (z.B. Dienstsiegel, Urkunden) verwendet.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Februar 2023 die Satzung zur Verwendung des Wappens der Stadt Heidenheim beschlossen. Die Voraussetzungen für die Genehmigung sind in Paragraf 2 der Satzung geregelt und soll primär für ideelle, künstlerische und sportliche Zwecke oder für die Förderung ehrenamtlichen Engagements erteilt werden. Wenn beispielsweise Vereine oder Gewerbetreibende das Wappen für ihre Zwecke nutzen möchten, können sie bei der Stadt Heidenheim zur individuellen Genehmigung anfragen. Möglicherweise kann die Nutzung auch aus anderen Gründen im Interesse der Stadt sein und daher erlaubt werden. Für politische Zwecke wird die Genehmigung nicht erteilt. Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Für die Verwendung zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken wird zusätzlich eine Gebühr von einmalig 100 Euro in Rechnung gestellt. Rechtliche Grundlage ist § 4 i. V. m. § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. 

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Schrift "HDH Scuba OPro"

Falls Sie einen Antrag auf Nutzung der Schrift stellen wollen, nutzen Sie dazu das nachfolgende Formular. Die Schrift dürfen Sie ausschließlich für Produkte und Anwendungen der Stadt Heidenheim nutzen.

Schrift anfordern

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Video

Intro und Outro

In Videos (FHD) wird das Logo der Stadt Heidenheim rechts oben platziert.

  • Logofarbe
    weiß (alternativ schwarz), kein Schatten, Hintergrund transparent
  • Breite
    200 px
  • Position
    x = 1750,0 px
    y = 90,0 px
Typ Name Datum Größe
HDH Intro schwarz 16-9.mov (77,9 MB) 09.03.2022 77,9 MB
HDH Intro schwarz 9-16.mov (36 MB) 09.03.2022 36 MB
HDH Intro weiß 16-9.mov (77,9 MB) 09.03.2022 77,9 MB
HDH Intro weiß 9-16.mov (36 MB) 09.03.2022 36 MB
HDH Outro schwarz 16-9.mov (5,5 MB) 09.03.2022 5,5 MB
HDH Outro schwarz 9-16.mov (3,9 MB) 09.03.2022 3,9 MB
HDH Outro weiß 16-9.mov (5,5 MB) 09.03.2022 5,5 MB
HDH Outro weiß 9-16.mov (3,9 MB) 09.03.2022 3,9 MB

Oberbürgermeister

Typ Name Datum Größe
OB Michael Salomo farbig.jpg (2,4 MB) 04.05.2022 2,4 MB
OB Michael Salomo farbig web.jpg (141 KB) 04.05.2022 141 KB
OB Michael Salomo sw.jpg (2,8 MB) 04.05.2022 2,8 MB
OB Michael Salomo sw web.jpg (116 KB) 04.05.2022 116 KB

Bürgermeisterin

Typ Name Datum Größe
BMin Maiwald farbig.jpg (2,7 MB) 03.12.2021 2,7 MB
BMin Maiwald farbig web.jpg (243 KB) 03.12.2021 243 KB
BMin Maiwald sw.jpg (1,7 MB) 03.12.2021 1,7 MB
BMin Maiwald sw web.jpg (203 KB) 03.12.2021 203 KB

#inlovewithheidenheim: Der Film über die Stadt Heidenheim an der Brenz

Version 1:45 Minuten

Version 3:10 Minuten

Version 27:48 Minuten

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89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-10 31