Stadtentwicklung
Das wichtigste den Gemeinden zur Verfügung stehende planerische Instrument zur Lenkung und Steuerung der eigenen städtebaulichen Entwicklung ist die Bauleitplanung. Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die gesetzliche Grundlage bildet das Baugesetzbuch (BauGB), welches die Bauleitplanung in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung unterteilt. Die vorbereitende Bauleitplanung bildet der Flächennutzungsplan (FNP).Im FNP wird die für das gesamte Gemeindegebiet beabsichtigte Boden- und Grundstücksnutzung durch grobmaschige, nicht parzellenscharfe Flächen dargestellt. Der FNP wird deshalb auch als "vorbereitender Bauleitplan" bezeichnet, da in diesem ersten Schritt die Grundzüge der Planung nur Grob dargestellt werden. Erst im Bebauungsplan, der verbindlichen Bauleitplanung, erfolgt eine Konkretisierung durch planungsrechtliche Vorgaben. Ein Bebauungsplan wird für einen Teilbereich des Gemeindegebietes aufgestellt und regelt durch verbindliche Festsetzungen die Zulässigkeit von Vorhaben für die in seinem Geltungsbereich liegenden Grundstücke. Der Bebauungsplan ist im Unterschied zum FNP parzellenscharf, rechtsverbindlich für Jedermann und wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan hat zwar keine bindende oder rechtlich verpflichtende Wirkung, da Bebauungspläne jedoch aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind, kommt Ihnen in der Planungspraxis trotzdem eine wichtige Rolle zu.