Kommunale Wärmeplanung
In der Sitzung des Gemeinderats am 14.05.2024 konnte der Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Heidenheim an der Brenz vorgestellt und verabschiedet werden. Dabei einigte sich das Gremium einstimmig auf einen Katalog von 5 ganz konkreten Maßnahmen, mit deren Umsetzung innerhalb der nächsten 5 Jahre begonnen werden soll.
Die kommunale Wärmeplanung ist für die Stadt ein wichtiges strategisches Planungsinstrument. Mit deren Erstellung soll ein Weg aufgezeigt werden, wie vor Ort die Transformation zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 funktionieren kann.
Abschlussbericht zur Wärmeplanung
Der Bericht enthält eine Bestandsanalyse, die zeigt, wie die Gebäude in Heidenheim derzeit beheizt werden. Im zweiten Schritt wurde untersucht, wie sich der Wärmebedarf in Heidenheim künftig entwickeln wird und welche Potenziale zur Gewinnung von Wärme mit erneuerbaren Energien bestehen. In zwei unterschiedlichen Zielszenarien wurde dann skizziert, wie die Wärmeversorgung zukünftig aussehen könnte, um das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 zu erreichen. Abschließend werden Handlungsfelder und Maßnahmen vorgestellt.
Die Zielszenarien dienen als Bindeglied zwischen den aufgezeigten Potenzialen und den abgeleiteten Maßnahmen. Das gesetzlich festgeschriebene Ziel der kommunalen Wärmeplanung in Baden-Württemberg ist die Klimaneutralität bis 2040. Neben dem Zielszenario wurde zusätzlich ein Szenario für 2030 als "Zwischenziel" definiert.
Zielszenario für das Jahr 2040
In der Übersichtskarte ist die Gebiete gemäß der überwiegend für das Zieljahr 2040 ermittelten Versorgungsart farblich gekennzeichnet.
Hierbei zeigt die Abbildung die Versorgungstechnologien nach dem überwiegenden Anteil der Wärmeversorgung in den Gebieten.
Zu erkennen ist eine grobe Dreiteilung in
- vorhandene Fernwärmegebiete mit Aussicht auf Verdichtungspotenziale (dunkelgrün)
- neu auszubauende zentrale Wärmenetze in Bereichen verdichteter Bebauung (hellgrün)
- Bereiche mit lockerer Bebauung und größeren Grundstücken, die sich bevorzugt für den Einsatz von Luftwärmepumpen oder Pelletkesseln eignen sowie Gebiete mit dichterer Bebauung und kleinteiligeren Grundstücksstrukturen, die nach derzeitigem Kenntnisstand in ihrer Umgebung weder regenerative Wärmepotenziale für eine zentrale, netzgebundene Versorgung aufweisen noch über ausreichende Flächen für die Pelletlagerung im Gebäude verfügen. Hier kommt als bevorzugte Technologie der Einsatz von Luftwärmepumpen in Betracht. (hellblau)
Im Ergebnis sind die Eignungsgebiete nicht als Nutzungsgebiete mit ausschließlich einer möglichen Versorgungsart zu verstehen, sondern lediglich als Areale, die eine mehrheitliche Eignung für bestimmte Versorgungsoptionen aufweisen. In den meisten Bereichen wird es neben der überwiegend geeigneten Versorgungsart auch weiterhin parallel Versorgungslösungen anderer Technologien geben, bspw. bereits vorhandene Luftwärmepumpen oder Pelletanlagen in einem späteren Fernwärme-Ausbaugebiet.
Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog
Das Zielszenario, welches die Grundlage des Wärmeplans beschreibt, zeigt auf, welche Infrastrukturen und Energieträger für eine zielkonforme Wärmeversorgung in Heidenheim im Jahr 2040 erforderlich sind. Zudem ist ein Zwischenschritt für das Jahr 2030 ausgewiesen, der Einschränkungen hinsichtlich der Ausbau- und Investitionsdynamik und des vorausgehenden Klärungsbedarfs bzgl. der verfügbaren klimaneutralen Wärmequellen für die Wärmeversorgung bereits berücksichtigt.
In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen des Wärmeplans gemeinsam mit der Stadt Heidenheim und den Stadtwerken Heidenheim für eine erfolgreiche Wärmewende in Heidenheim aufgestellten Maßnahmen für die vier identifizierten Handlungsfelder mit Kennzeichnung der prioritären Maßnahmen P-1 bis P-5 zusammengestellt.
Die Zusammenstellung konzentriert sich auf die ersten und wichtigsten Maßnahmen im Transformationsprozess. Zahlreiche weitere Maßnahmen werden in den kommenden Jahren entwickelt und durchgeführt werden müssen, angefangen bei der Implementierung der Wärmeplanung in die städtischen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse bis hin zu den investiven, umsetzungsbezogenen Maßnahmen in der Sanierung der Gebäude und dem Aufbau von Wärmeerzeugungsanlagen und Erschließungsmaßnahmen.
Rechtliche Grundlagen
Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verpflichtet „die Stadtkreise und Großen Kreisstädte (…), bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan im Sinne von § 27 KlimaG BW“ zu erstellen. Dieser ist spätestens alle sieben Jahre nach der jeweiligen Erstellung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen fortzuschreiben (§ 27 Abs. 3 KlimaG BW).
Hintergrund dieser Verpflichtung ist die Tatsache, dass sich die Anstrengungen zur Energiewende bisher hauptsächlich auf die Stromerzeugung konzentriert haben, obwohl der Wärmesektor fast die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland ausmacht. Daher ist es geboten, sich mit der Wärmeerzeugung und -versorgung zu befassen. Ziel ist eine Strategie für die vollständig CO2– neutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040.