Parkgenehmigungen in den Bewohnergebieten Zone 1, 2, 4 und 6 laufen zum 31.12.2024 ab
Neue Bewohnerparkausweise jetzt beantragen - am besten online.
Bewohner mit Hauptwohnsitz und juristische Personen, Selbstständige und Gewerbetreibende der nachfolgend aufgeführten Straßen können ab 2. Dezember unter Vorlage des Fahrzeugscheines neue Parkausweise beantragen.
Laut Satzung der Stadt Heidenheim über die Erhebung von Parkgebühren vom 10. November 2022 werden an Einwohner und Gewerbetreibende (maximal fünf Stück), die ihren Hauptwohn- beziehungsweise Geschäftssitz in einer Bewohnerparkzone haben, Bewohnerparkausweise ausgegeben.
Das Ausstellen des Bewohnerparkausweises ist gebührenpflichtig. Gebührenschuldner ist der Ausweisinhaber, die Gebühr entsteht mit Ausstellen des Ausweises und ist sofort fällig.
Die Gebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises beträgt für Einwohner mit Hauptwohnsitz 60,00 € pro Jahr (15,00 €/Quartal) und für Gewerbetreibende 120,00 € pro Jahr (30,00 €/Quartal).
Das Bürgeramt weist darauf hin, dass der neue Bewohnerparkausweis online über www.service-bw.de beantragt werden kann oder per Mail unter buergeramt@heidenheim.de.
Folgende Unterlagen/Angaben sind dem Antrag beizufügen:
Kopie des Fahrzeugscheines, Kopie des Ausweisdokumentes, Angabe des Ausstellungszeitraumes (pro Quartal bis max. 31.12.2026).
Straßen im Bewohnergebiet Zone 1
Straßen im Bewohnergebiet Zone 2
Straßen im Bewohnergebiet Zone 4
- Bergstraße 1-29 (nur ungerade Haus-Nr.)
- Eugen-Gaus-Straße 1, 3, 5, 6,7
- Felsenstraße 49–106
- Fritz-Schneider-Straße 20–43
- Georg-Beutler-Straße 1-11
- Hermannstraße
- Hintere Kastorstraße
- Hohe Straße
- Johannesstraße 28, 34
- Kastorstraße
- Leonhardstraße ab Haus-Nr. 16
- Martinstraße 1–15
- Schellingstraße
- Werner-Walz-Straße ab Haus-Nr. 20
- Wilhelmstraße 9, 11-76
Straßen im Bewohnergebiet Zone 6
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Bürgeramt gerne telefonisch unter 07321/327-3342 oder per Mail unter buergeramt@heidenheim.de zur Verfügung.