Friedhofswesen und Betriebsverwaltung
Beschreibung
Die Stadt Heidenheim stellt für ihre Einwohner auf den städtischen Friedhöfen Gräber bereit und führt die Bestattungen in Eigenverantwortung durch. Einäscherungen werden in auswärtigen Krematorien vorgenommen. Im Stadtgebiet gibt es folgende Friedhöfe:
Die Friedhöfe im gesamten Stadtgebiet sind Eigentum der Stadt, mit Ausnahme von Großkuchen und Kleinkuchen. Diese beiden Friedhöfe sind Eigentum der katholischen Kirchengemeinde Großkuchen. Betreuung und Verwaltung erfolgen jedoch durch die Stadt. Die Bestimmungen der Friedhofssatzung und der Bestattungsgebührenordnung der Stadt Heidenheim gelten somit auch für diese Friedhöfe.
Leichenhallen zur Aufbahrung von Verstorbenen vom Zeitpunkt des Todes bis zur Bestattung stehen auf allen Friedhöfen zur Verfügung, Aussegnungshallen zur Durchführung von Trauerfeiern nur auf dem Waldfriedhof, auf dem Totenbergfriedhof, sowie in Schnaitheim und Mergelstetten.
In Oggenhausen, Groß- und Kleinkuchen finden Trauerfeiern üblicherweise in der Kirche statt.
Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen werden in allen 7 Friedhöfen durchgeführt. Die Bestattung (Öffnen und Schließen des Grabes) wird von der Stadt vollzogen.
Die Friedhöfe dürfen nur während der Öffnungszeiten betreten werden. Diese sind:
Sommer (April - Oktober) 8 Uhr bis 20 Uhr
Winter (November bis März) 9 Uhr bis 18 Uhr
Hausanschrift
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
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FB 8 - Städtische BetriebeVerwaltungsstruktur
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