Alternativtext der Kopfgrafik (Bitte ausfüllen)
Behördenwegweiser

Steuern und Abgaben

Hausanschrift

Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Zuständigkeit

Festsetzung und Erhebung der

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Erschließungsbeiträge
  • Anschlussbeiträge (Abwasser)
  • Kostenerstattungsbeträge

Persönlicher Kontakt

Sabrina Buck

Steuern und Abgaben
Geschäftsbereichsleiterin

Gebäude Rathaus Heidenheim

Sonstiges

Festsetzung der Hebesätze für das Kalenderjahr 2025

Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim hat durch Hebesatzsatzung vom 17.10.2024 die Hebesätze für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt auf:

  • 268 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
  • 515 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
  • 400 v. H. für die Gewerbesteuer
    Der Hebesatz ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Übergeordnete Dienststellen

FB 1 - Finanzen und Controlling