Behördenwegweiser
Steuern und Abgaben
Kontakt
Telefon (0 73 21) 3 27 14 00
E-Mail steuer@heidenheim.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Zuständigkeit
Festsetzung und Erhebung der
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Erschließungsbeiträge
- Anschlussbeiträge (Abwasser)
- Kostenerstattungsbeträge
Persönlicher Kontakt
Sabrina Buck
Steuern und Abgaben
Geschäftsbereichsleiterin
Gebäude Rathaus Heidenheim
Sonstiges
Festsetzung der Hebesätze für das Kalenderjahr 2025
Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim hat durch Hebesatzsatzung vom 17.10.2024 die Hebesätze für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt auf:
- 268 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
- 515 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
- 400 v. H. für die Gewerbesteuer
Der Hebesatz ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Übergeordnete Dienststellen
FB 1 - Finanzen und ControllingLeistungen
- Erschließungsbeiträge zahlen
- Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
- Grundsteuer festsetzen
- Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
- Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
- Hundesteuer - Befreiung beantragen
- Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
Formulare und Onlinedienste
- Befreiung von der Hundesteuer
- Hundesteuer Abmeldung
- Hundesteuer Abmeldung erforderliche Unterlagen
- Hundesteuer Anmeldung
- Hundesteuer Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuer Informationsblatt
- SEPA-Lastschriftmandat für die Gewerbesteuer
- SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer
- SEPA-Lastschriftmandat für die Hundesteuer
Verwaltungsstruktur
- Verwaltungsstruktur grafisch (96 KB)