Ehepaare
Die Ehe steht nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Vertiefende Informationen
Wenn Sie heiraten möchten, bietet Ihnen die Lebenslage "Der Bund fürs Leben" nähere Informationen. Dort erfahren Sie Wissenswertes rund um die Planung, die Eheschließung selbst und was Sie nach der Heirat erledigen müssen.
Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zugehörige Leistungen
- Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
- Trennungsunterhalt beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Verfahrens- oder Prozesskostenvorschuss des Ehegatten oder Lebenspartners beantragen
Freigabevermerk
Stand: 29.12.2023
Verantwortlich: Innenministerium und Justizministerium Baden-Württemberg
Verwaltungsstruktur
- Verwaltungsstruktur grafisch (96 KB)