Europawahl
Die Europawahl ist die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament.
Das Europäische Parlament ist eines der Organe der Europäischen Union.
Es ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und damit eine demokratisch legitimierte Volksvertretung.
Die Bürger der 27 Mitgliedstaaten wählen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in
- allgemeinen,
- unmittelbaren,
- freien und
- geheimen Wahlen.
Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt.
Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 26. Mai 2019 statt. Die Bundesregierung hat den 9. Juni 2024 als Tag für die Wahl des 10. Europäischen Parlaments bestimmt.
Die wesentliche Aufgabe des Europäischen Parlaments besteht in der Beteiligung an der Gesetzgebung der Europäischen Union.
Die Gesetze der Europäischen Union gelten in allen Mitgliedstaaten und betreffen jede Bürgerin und jeden Bürger.
Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.
Vertiefende Informationen
Zugehörige Leistungen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
- Wahlhelfer werden
- Wahlschein beantragen
Freigabevermerk
26.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Verwaltungsstruktur
- Verwaltungsstruktur grafisch (96 KB)