Hauptschulabschluss
Einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:
- erfolgreiche Hauptschulabschlussprüfung am Ende von
- Klasse 9 der Hauptschule oder Werkrealschule oder Klasse 10 der Werkrealschule
- Klasse 9 oder 10 der Gemeinschaftsschule
- Klasse 9 Realschule
- Versetzung in Klasse 10 der Werkrealschule
- Versetzungszeugnis von Klasse 9 nach Klasse 10 der Realschule oder des allgemeinbildenden Gymnasiums oder des sechsjährigen beruflichen Gymnasiums oder wenn Sie von Klasse 9 nach 10 auf der Gemeinschaftsschule auf Niveau M oder E hätten versetzt werden können
- die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn Sie die entsprechenden Bildungsgänge an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) besuchen.
- erfolgreicher Abschluss einer Berufsfachschule:
- einjährige gewerbliche Berufsfachschule
- einjährige hauswirtschaftliche Berufsfachschule
- einjährige hauswirtschaftliche Förderberufsfachschule (mit Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch)
- zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege (Alltagsbetreuung)
- Versetzung in das 2. Schuljahr der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule
- erfolgreicher Abschluss einer Berufsschule
- Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung der Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual) oder der Ausbildungsvorbereitung (AV) oder im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)
- Bestehen einer Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde (Bewerbung und Zulassung ausschließlich über das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt)
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
15.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg
Verwaltungsstruktur
- Verwaltungsstruktur grafisch (96 KB)