Tod von Heimtieren - Tierkörperbeseitigung
Wohin mit dem Haustier nach dessen Tod?
Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt oder der Tierärztin über ein würdiges Ende entschieden werden.
Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen
- auf dem eigenen Grundstück – nicht aber in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht begraben werden,
- auf dafür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben werden,
- an Tierkrematorien zur Kremierung abgegeben werden oder
- über die für die Tierkörperbeseitigung zuständigen Stadt- und Landkreise (zum Beispiel Kleintiersammelstellen) abgegeben werden.
Wenn diese Möglichkeiten nicht infrage kommen, muss der Körper des Tieres über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.
Vertiefende Informationen
Weitere Information zu diesem Thema finden Sie gegebenenfalls auf den Internetseiten der
- Gemeinden,
- Stadtverwaltungen oder
- Landratsämter und
- Tierschutzvereinen.
Freigabevermerk
13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Verwaltungsstruktur
- Verwaltungsstruktur grafisch (96 KB)