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Leistungen

Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen, solange Ihr Geburtsname im Führerschein steht. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Namensänderung

Verfahrensablauf

Sie müssen die Namensänderung persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten können Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • alter Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist

Kosten

  • Führerscheintausch in einen Kartenführerschein wegen Datenänderung (bei alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen): EUR 25,30
  • Führerscheintausch bei Datenänderung (bei Kartenführerscheinen): EUR 17,90 - 25,30
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"): keine