Bodenrichtwerte
Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung werden, alle zwei Jahre, durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des Entwicklungszustandes ermittelt. Bei bebauten Gebieten wird unterstellt, es wäre keine Bebauung vorhanden. Abweichungen des einzelnen Grundstücks durch Eigenschaften wie Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße, Zuschnitt und Erschließungszustand bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte (Stichtag 31.12.2021) zur Grundsteuerreform können Sie über www.grundsteuer-bw.de einsehen.
Die Bodenrichtwertkarten auf der Internetseite der Stadt Heidenheim werden nach der gesetzlichen Festlegungen ermittelt und regelmäßig aktualisiert.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Bodenrichtwerte werden aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Verantwortlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse, ein unabhängiges Gremium aus kundigen Sachverständigen.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei. Eine schriftliche Auskunft kostet 20 €.
Für die übrigen Produkte gilt die Gutachterausschussgebührensatzung.
Der Grundstückmarktbericht für den Landkreis Heidenheim ist digital zum Preis von 40 € bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Heidenheim erhältlich.
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Links zu den Bodenrichtwertkarten (PDF):
- Heidenheim
- Giengen
- Herbrechtingen
- Gerstetten
- Steinheim
- Königsbronn
- Nattheim
- Sontheim
- Niederstotzingen
- Dischingen
- Hermaringen
Links zu den Lageklassenpläne (PDF):
Rechtsgrundlage
Die Bodenrichtwerte werden gem. § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 GuAVO öffentlich bekannt gemacht.
Freigabevermerk
Stadt Heidenheim
Verwaltungsstruktur
- Verwaltungsstruktur grafisch (96 KB)