Verpflichtungserklärung abgeben
Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.
Info: Verpflichtungserklärungen können ausschließlich mit Termin im Bürgeramt bearbeitet werden.
Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (z.B. Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Zuständige Stelle
Stadt Heidenheim
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- ausreichende Bonität
- Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
Hinweis: Den Abschluss einer Reisekrankenversicherung müssen Sie nachweisen, bevor die deutsche Botschaft das Visum erteilt.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.
Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Kindergeldnachweis (Kopie v. Kontoauszug)
- aktuelle Verdienstnachweise der letzten sechs Monate des Einladenden
- Arbeitgeberbescheinigung über Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (Bescheinigung nicht älter als 4 Wochen)
- bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
- bei Selbständigen:
- Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen
- Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen
- Persönliches Erscheinen erforderlich (wegen Unterschriftsbeglaubigung)
Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.
Kosten
je Verpflichtungserklärung: 29 Euro
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis zwei Wochen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
17.06.2021
Verwaltungsstruktur
- Verwaltungsstruktur grafisch (96 KB)