Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Heidenheim ermöglicht ganzjährige Außengastronomie

Neue Regelung tritt ab 1. Januar 2025 in Kraft

Eine erfreuliche Nachricht für die Gastronomiebetriebe in Heidenheim: Ab dem 1. Januar 2025 ist die ganzjährige Außengastronomie möglich. 

Holztisch mit zwei Holzstühlen
Lizenzfreies Symbolbild

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 eine entsprechende Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen. Diese ermöglicht es Gastronomiebetrieben, Außenflächen auf öffentlichen Straßen und Plätzen auch außerhalb der bisherigen Saisonzeiten zu nutzen. Das Gebührenverzeichnis für die Sondernutzung wurden ebenfalls angepasst, da die Gebühren seit 2001 unverändert waren.  

Oberbürgermeister Michael Salomo betonte die Bedeutung dieser Neuerung: „Die ganzjährige Außengastronomie ist ein wichtiger Schritt zur Belebung unserer Innenstadt. Die Regelung schafft Planungssicherheit für die ansässigen Betriebe und bietet allen Gästen eine attraktivere Aufenthaltsqualität – unabhängig von der Jahreszeit.“

Die Nutzung öffentlicher Flächen für die Außengastronomie, Werbetafeln und Verkaufsständer erfordert eine Sondernutzungserlaubnis, die schriftlich bei der Stadtverwaltung beantragt werden muss. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Starttermin einzureichen und muss Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung enthalten. Die neue Regelung soll nicht nur den lokalen Gastronomiebetrieben zugutekommen, sondern auch die Attraktivität der Heidenheimer Innenstadt weiter stärken. Alle Betreibenden eines Gastronomiebtriebes oder Handels haben nun die Möglichkeit, per Antragsformular ihre Sondernutzung bei der Stadtverwaltung bis spätestens zum Donnerstag, 30. Januar 2025, neu zu beantragen. Möchten Personen, die bisher bereits eine Erlaubnis besitzen, ab dem 1. Januar 2025 komplett auf ihre bereits erteilte Sondernutzung verzichten, reicht eine kurze Mitteilung an die Stadtverwaltung aus, in der die bestehende Sondernutzung widerrufen wird. Alle Personen, die bereits eine Erlaubnis innehaben und bis zum Stichtag keinen neuen Antrag oder Widerruf abgegeben haben, bekommen die bisherige Sondernutzung zu den neuen Gebühren. 

Linda Gentner vom Geschäftsbereich Recht, Ordnung und Sicherheit steht den Interessierten beratend zur Seite und unterstützt bei der Beantragung der Genehmigungen.
Telefonnummer 07321 327-3213, E-Mail recht.ordnung@heidenheim.de 

Detaillierte Informationen zur Sondernutzungssatzung, dem Gebührenverzeichnis und den Antragsmodalitäten finden sich auf der Website der Stadt Heidenheim unter heidenheim.de/bekanntmachungen oder können direkt bei der Stadtverwaltung erfragt werden.

(Erstellt am 19. Dezember 2024)

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