Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Bebauungsplan „Fußballstadion / Heeracker / Katzental“

Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Bebauungsplan „Fußballstadion / Heeracker / Katzental“ in Heidenheim - Erneute Öffentliche Auslegung
Bebauungsplan „Fußballstadion / Heeracker / Katzental“ in Heidenheim - Erneute Öffentliche Auslegung

Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2024 den zweiten Entwurf des Bebauungsplans einschl. Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Satzung über örtliche Bauvorschriften mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie die erneute formelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Das Plangebiet liegt auf dem Schlossberg im südlichen Heidenheimer Stadtgebiet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt eine Fläche von rd. 23,2 ha und wird aus nachfolgend genannten Flurstücken der Gemarkung Heidenheim gebildet: 85/16 (Teilfläche), 117 (Straße Katzental Teilfläche), 1013 (Schloßhaustraße Teilfläche), 1075/1 (Teilfläche), 1076, 1076/1, 1078 (Teilfläche), 1078/1, 1078/3 (Straße Mergelstetter Reute Teilfläche), 1078/5, 1078/6. Der Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Erweiterung des Fußballstadions des 1. FCH sichergestellt werden. Durch die geplante Erweiterung entsteht ein Ergänzungsbedarf für die technische und verkehrliche Infrastruktur. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Erneute verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit

Die erneute verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt im Zeitraum vom 10.06.2024 bis einschließlich 11.07.2024. Zusätzlich zur Veröffentlichung und Beteiligung im Internet wird der zweite Entwurf des Bebauungsplans „Fußballstadion / Heeracker / Katzental“ einschl. Planzeichnung (Stand: 17.04.2024), textlichen Festsetzungen und Satzung über örtliche Bauvorschriften mit Begründung (Stand: 19.04.2024) und der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung im Foyer des Rathauses der Stadt Heidenheim an der Brenz (Grabenstraße 15, Erdgeschoss, im Eingangsbereich) während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während dem Beteiligungszeitraum können Stellungnahmen online über das auf dieser Webseite bereitgestellte Formular, während der Dienststunden zur Niederschrift, per Post oder E-Mail (stadtplanung@heidenheim.de) abgegeben werden. Damit nach Verfahrensabschluss das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann, ist die Angabe der Kontaktdaten erforderlich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar

Arten der vorhandenen Informationen Verfasser Themen
Umweltbericht Kling Consult GmbH, vom 28. September 2023 Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter
Relevanzprüfung, faunistische Kartierung Visual Ökologie, vom 20. Juni 2023 Artenschutzrechtliche Kartierung des Plangebietes
Fachgutachten Sieber Consult, vom 23. August 2021 Artenschutzrechtliche Beurteilung des Plangebietes
Untersuchung Bernard Gruppe ZT GmbH, vom 11. Mai 2023 Verkehrliche Bewertung des Erschließungssystems
Gutachterliche Stellungnahme Kling Consult GmbH, vom 15. Februar 2021 Immissionsschutzrechtliche Beurteilung Verkehrslärm/Gewerbelärm/Sportlärm 
Fachgutachten Kling Consult GmbH, vom 18. August 2023 Immissionsschutzrechtliche Begutachtung des Sportanlagenlärms
Städtebauliches Gesamtkonzept Kling Consult GmbH, vom 6. September 2021 Gesamtbetrachtung Entwicklung Schlossbergareal, inkl. betroffener Waldflächen
Alternativenprüfung Standort Parkhaus Stadt Heidenheim, vom 17. August 2023 Gesamtbetrachtung für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Landratsamt Heidenheim, Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht, Bau und Umwelt, Umweltrecht, Schreiben vom 19. April 2021 sowie 18. Januar 2024 Bodenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Starkregenvorsorge, Artenschutz, naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung, forstrechtliche Belange,
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange NABU-Kreisverband Heidenheim/LNV-AK, Schreiben vom 16. April 2021 sowie 18. Januar 2024 Artenschutzrechtliche Belange, Waldeingriff
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Regierungspräsidium Freiburg, Forstdirektion, Abt. 8 – 83 Waldpolitik und Körperschaftsforstdirektion, Schreiben vom 11. Mai 2021 sowie 26. Januar 2024 forstrechtliche Belange
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Regierungspräsidium Freiburg, Referat 91, Abt. 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Schreiben vom 14. April 2021 sowie 15. Januar 2024 Geowissenschaftliche und bergbehördliche Belange
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 5 - Umwelt, Schreiben vom 19. April 2021 Artenschutzrechtliche Belange
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 21, Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur, Schreiben vom 19. April 2021 sowie 5. Februar 2024 regionaler Grünzug, schutzbedürftiger Bereich für die Erholung, schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Regionalverband Ostwürttemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Schreiben vom 8. April 2021 sowie 2. Februar 2024 schonenden Umgang mit Grund und Boden

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Infos

Dateien

Typ Name Datum Größe
10 Schallgutachten Sportanlagenlärm (4,6 MB) 07.06.2024 4,6 MB
1 Entwicklungskonzept Schlossberg (3,4 MB) 07.06.2024 3,4 MB
2 Planzeichnung (2 MB) 07.06.2024 2 MB
3 Textfestsetzungen (639 KB) 07.06.2024 639 KB
4 Begründung (1,1 MB) 07.06.2024 1,1 MB
5 Umweltbericht (2 MB) 07.06.2024 2 MB
6 Relevanzprüfung, faunistische Kartierung (4,3 MB) 07.06.2024 4,3 MB
7 Artenschutzrechtliche Prüfung (2,9 MB) 07.06.2024 2,9 MB
8 Verkehrserschließungskonzept Voith-Arena (13,9 MB) 07.06.2024 13,9 MB
9 Überprüfung Parkhaus-Standorte (1,6 MB) 07.06.2024 1,6 MB
11 Schalltechnische Stellungnahme (610 KB) 07.06.2024 610 KB
12 Abwägung verbindliche Beteiligung (11 MB) 07.06.2024 11 MB
13 Umweltbezogene Stellungnahmen.docx (4,9 MB) 07.06.2024 4,9 MB

Formular

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(Erstellt am 07. Juni 2024)

Kategorien

Kontakt

Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-61 11