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Briefwahl

Wahlberechtigte, die am 9. Juni 2024 ihren Wahlraum nicht aufsuchen und damit nicht wählen gehen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme bereits vor dem Wahltag per Briefwahl abzugeben. Hierzu ist ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erforderlich.

Die Unterlagen für die Briefwahl können ab sofort nur noch persönlich im Rathaus Heidenheim – 7. Stock, Zimmer 739, beantragt werden.

Öffnungszeiten für die Briefwahl:

  • Mittwoch, 05.06.2024, von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Donnerstag, 06.06.2024, von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag, 07.06.2024, von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Bitte benutzen Sie am Freitag ab 12:30 Uhr den Osteingang des Rathauses (Helmut-Bornefeld-Straße).

Bei einer persönlichen Beantragung im Rathaus besteht die Möglichkeit, die Stimmabgabe gleich durchzuführen, da hierfür Wahlkabinen zur Verfügung stehen.

Nach Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr können Briefwahlunterlagen nur noch in Ausnahmefällen beantragt werden, z. B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. In solchen Fällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Nicht zugegangene Wahlscheine können bis Samstag, 08.06.2024, 12:00 Uhr, ersetzt werden. Das Rathaus ist zu diesem Zweck von 10:00 – 12:00 Uhr geöffnet. Bitte benutzen Sie den Osteingang des Rathauses.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 09.06.2024, 18:00 Uhr, der Stadtverwaltung Heidenheim, Grabenstraße 15, vorliegen müssen. Nur Wahlbriefe, die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sind, können bei der Auszählung der Wahlergebnisse berücksichtigt werden.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in die Briefkästen im Heidenheimer Rathaus einwerfen (Hintereingang) oder per Post (portofrei innerhalb Deutschlands) an das Heidenheimer Rathaus zurücksenden. Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Postlaufzeiten die Briefwahlunterlagen spätestens am Mittwoch 05.06.2024 zur Post geben sollten, dann werden diese mit Sicherheit rechtzeitig zugestellt. Bei Wahlbriefen, die am Freitag versandt werden, kann die Deutsche Post keine Garantie mehr für eine rechtzeitige Zustellung übernehmen. Am Samstag verschickte Wahlbriefe können nicht mehr in die Auszählung einfließen.

Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen am Sonntag, 09.06.2024, im Wahllokal ist nicht möglich, da diese Unterlagen nicht bis 18:00 Uhr ins Rathaus gebracht werden können.
 
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Kontakt

Wahlamt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz