Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Stadt Heidenheim schließt unerlaubten Prostitutionsbetrieb

Am 18. Dezember 2024 hat die Stadt Heidenheim in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden einen Prostitutionsbetrieb geschlossen, der ohne die erforderliche Genehmigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz betrieben wurde.

Der Betreiber des Betriebs zeigte sich kooperativ und akzeptierte die behördliche Maßnahme. Auch die vor Ort angetroffenen Personen, die der Prostitution nachgingen, reagierten verständnisvoll und einsichtig.

Die Schließung wurde auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben durchgeführt, die unter anderem den Schutz der dort arbeitenden Personen sowie die Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards gewährleisten sollen.

Der Betrieb bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die Stadtverwaltung Heidenheim weist darauf hin, dass für die legale Ausübung der Prostitution eine behördliche Erlaubnis unerlässlich ist. Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz werden konsequent geahndet, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.

(Erstellt am 20. Dezember 2024)

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