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Bundestagswahl 2025

Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht momentan aus 735 Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Der Bundestag wählt auch den Bundeskanzler, den Regierungschef in Deutschland.

Das Internetportal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) enthält Informationen, Hintergründe und weiterführende Links zur Bundestagswahl. Hier finden Sie auch alle weiteren Angebote der Landeszentrale zur Bundestagswahl.

Wahlrecht

Wählen kann in Heidenheim nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen ist oder wer einen Wahlschein des Wahlkreises „Aalen-Heidenheim“, Wahlkreisnummer 270 besitzt.

In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl, also am 12. Januar 2025, mit dem Hauptwohnsitz in Heidenheim gemeldet sind, von Amts wegen, das heißt automatisch, eingetragen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin 23.02.2007),
  2. seit mindestens 3 Monaten, also seit dem 23.11.2024, in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. durch Richterspruch).

Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 2. Februar die Wahlbenachrichtigung per Post.

Wählen ohne Barrieren

Ein Wähler, der nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Die Hilfsperson kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein. Soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist, darf die Hilfsperson zusammen mit dem Wahlberechtigten die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfeleistung hat sich ausschließlich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Eine Einflussnahme auf die Stimmabgabe seitens der Hilfsperson ist nicht zulässig. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt.

Die Bundestagswahl in einfacher Sprache erklärt

Ausführliche und einfache Erklärungen zur Bundestagswahl finden Sie auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung unter diesem Link und in der Broschüre „Einfach Politik: Bundestagswahl 2025".

Rollstuhlgerechte Wahllokale

Wahlberechtigte erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung für jede Wahl. Darauf ist auch das zugeordnete Wahllokal vermerkt und der Hinweis, ob dieses rollstuhlgerecht erreichbar ist. Eine Übersicht über rollstuhlgerechte Wahllokale finden Sie hier .

Gehbehinderte, die einem nicht rollstuhlgerechten Wahllokal zugeordnet sind, können mit einem Wahlschein stadtweit in jedem anderen Wahllokal wählen. Dieser Wahlschein kann persönlich oder schriftlich beim Wahlamt oder online ab 10.01.2025 unter www.heidenheim.de/briefwahl beantragt werden. Hierfür benötigen Sie Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Beantragung des Wahlscheins automatisch die Briefwahlunterlagen erhalten.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Informationen für Auslandsdeutsche

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, sogenannte Auslandsdeutsche, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren.

Sind Sie im Ausland und nicht in Deutschland gemeldet und möchten an der Bundestagswahl teilnehmen?

Dann finden Sie alle wichtigen Informationen wie Sie an der Bundestagswahl teilnehmen können und die dazugehörigen Antragsformulare auf der
Internetseite der Bundeswahlleitung

In welcher Form muss der Antrag gestellt werden?

Den Antrag nach Anlage 2 können Sie postalisch oder als Scan bzw. Foto senden. 
Den Antrag nach Anlage 2a muss uns im Original übermittelt werden.

Wohin ist der Antrag bei Zuständigkeit der Stadt Heidenheim zu senden?
Stadt Heidenheim, Wahlamt, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim, Germany

Welche Frist muss für die Antragstellung beachtet werden?
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl bei der Stadt Heidenheim eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?
Eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden Ihnen automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt.

Wahlbenachrichtigung

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen sind, erhalten zwischen Mittwoch, 22.01.2025 und Samstag, 01.02.2025 einen Brief mit ihrer Wahlbenachrichtigung. Dieser Brief wird von der Deutschen Post ausgetragen. Er ist beschriftet mit den Worten „Amtliche Wahlbenachrichtigung“.

Sollten Sie bis 3. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sie aber meinen, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Wozu benötige ich eine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung ist ein Hinweis für die Wählerinnen und Wähler, wann und wo sie wählen dürfen.

Mit diesem Schreiben kann die Wahlberechtigung im Wahllokal einfach und unkompliziert überprüft und nachgewiesen werden. Aus diesem Grund bringen Sie das Wahlbenachrichtigungsschreiben und ihren Ausweis mit ins Wahllokal.

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie auch Briefwahl beantragen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bzw. auf unserer Internetseite.

Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung (mehr) habe?

Die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend im Wahllokal vorgelegt werden, um wählen zu dürfen. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verlegt haben, können Sie auch nur mit dem Ausweis das Wahllokal aufsuchen und wählen.

Sollten Sie nicht wissen, in welches Wahllokal Sie müssen, um Ihre Stimme abzugeben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Wahlkreis 270 Aalen-Heidenheim

Zum Wahlkreis 270 Aalen-Heidenheim gehören folgende Gemeinden:

Landkreis Heidenheim
Dischingen, Gerstetten, Giengen an der Brenz, Heidenheim an der Brenz, Herbrechtingen, Hermaringen, Königsbronn, Nattheim, Niederstotzingen, Sontheim an der Brenz, Steinheim am Albuch

vom Ostalbkreis
Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört

Kontakt

Wahlamt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz